das Kraftwerk mit allem Zubehör sowie die Dämme und Hinterwasserkanäle. Bestand, Betrieb, Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung des Kraftwerks werden in § 8 Abs. 2 KSSchD gewährleistet. An den Dämmen und Hinterwasserkanälen sind landschaftsprägende Bäume, vor allem aber Gebüschgruppen und Magerwiesen zu erhalten und zu fördern (§ 8 Abs. 3 KSSchD). Die fehlende Zonenkonformität des Vogelbeobachtungsturms in der Zone für Kraftwerkanlagen ist zu Recht unbestritten, ebenso dass 252 Verwaltungsgericht 2002