II. 1. Der projektierte Vogelbeobachtungsturm ist rund 11.50 m hoch und weist zwei übereinanderliegende Beobachtungsplattformen auf. Diese haben eine Grundfläche von 4.50 m x 4.50 m. Eine Überdachung ist nicht vorgesehen. Die beiden Plattformen haben ein Geländer mit einer Höhe von 1.10 m, das aus stehenden Latten mit der Abmessung 40 mm x 40 mm besteht. Die Treppe ist als selbstragende Konstruktion vom Turm abgekoppelt und weist eine Grundfläche von 4.50 m x 2.80 m auf. Die Treppenläufe sind 1.20 m breit; die Tritte werden aus Metallgitterrosten erstellt.