So ist der Beschwerdeführer 1 Pächter des entlang dem Stausee verlaufenden Binnenkanals und des rund 70 bis 80 m entfernten Solenbachs und das Revier Nr. 12 (Aare, vom Kraftwerk Klingnau aufwärts bis zur Mündung der Surb in Döttingen; Länge ca. 3'500 m), das die Beschwerdeführerin 2 gepachtet hat, grenzt sogar direkt an den Bereich der Parzelle Nr. 270, auf dem der Turm errichtet werden soll. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass es durch die den Vogelbeobachtungsturm aufsuchenden Besucher, die sich auch in seiner Umgebung aufhalten werden, zu einer Beeinträchtigung der erwähnten Gewässer und des dortigen Fischbestandes kommen kann.