Der Regierungsrat hat die Legitimation bejaht, da beide Beschwerdeführer in unmittelbarer Nähe des geplanten Vogelbeobachtungsturms zu Fischereizwecken Gewässer gepachtet hätten. Die Errichtung des Turms ziehe zusätzliche Besucher in das Gebiet, die sich auch im fraglichen Gewässerbereich aufhalten bzw. dieses 250 Verwaltungsgericht 2002