Senkrecht zur Strasse stehende Parkfelder haben gemäss VSS-Norm 640'291 im Regelfall (öffentlich zugängliche Anlagen, Wohnbauten) eine Länge von 5.00 m und eine Breite zwischen 2.30 und 2.70 m aufzuweisen (S. 2 f., Tab. 1 und 3). Insofern sind die Anforderungen hier erfüllt. Im Weitern sollen Parkierungsanlagen in der Regel so angeordnet werden, dass bei ihrer Benutzung keine Fahrmanöver auf der Fahrbahn ausgeführt werden müssen; Ausnahmen sind möglich bei ausreichender Fahrbahnbreite, kleinen Verkehrsmengen, ausreichenden Sichtverhältnissen und sofern der Manövrierraum nicht über den angrenzenden Fahrstreifen hinausragt (VSS-Norm 640'292, S. 1 f.).