angesichts einer ausreichenden Fahrbahnbreite und des nicht sehr grossen Verkehrsaufkommens sei die Bewilligung aber vertretbar. Die kantonale Fachstelle hat ebenfalls erkannt, dass bei der von der Bauherrschaft gewählten Lösung (sechs senkrecht angeordnete Abstellplätze entlang der Schulstrasse gemäss Situationsplan 1:500 vom 8. Juli 1999) die angrenzenden Fahrbahnen 2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 247