Das Baudepartement hat dazu erwogen, weder die VSS-Normen noch baurechtliche Bestimmungen verböten die Erstellung von Senkrechtparkplätzen. Im Normalfall sei allerdings darauf zu achten, dass bei der Benutzung der Parkplätze keine Fahrmanöver auf die Fahrbahn erforderlich seien. Insoweit seien die hier zu beurteilenden Parkplätze "sicherheitstechnisch nicht ideal"; angesichts einer ausreichenden Fahrbahnbreite und des nicht sehr grossen Verkehrsaufkommens sei die Bewilligung aber vertretbar.