Die Beschwerdeführerinnen halten "das auflageweise Hinzufügen von (...) 24 Personalparkplätzen" im Rahmen einer Projektänderung für unzulässig; das Projekt sei vielmehr an die Bauherrschaft zurückzuweisen, damit ein neues Baubewilligungsverfahren zur Frage der Parkplatzerschliessung durchgeführt werden könne. Zunächst ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Beschwerdeführerinnen hier von 24 Personalparkplätzen sprechen, geht es doch nach dem Gesagten ausschliesslich um die "Transferierung" von maximal 11 Parkplätzen auf das Areal der Schulanlage "Boge/Chilbert" (vorne Erw.