Weiter machen die Beschwerdeführerinnen geltend, eine Reduktion auf Grund der Erschliessung mit öV dürfe nicht vorgenommen werden; die Erschliessung mit einem ausreichenden Angebot für Berufstätige sei "leider schlicht inexistent". Die kantonale Fachstelle hält an ihrer Berechnung fest mit dem Hinweis, dass die Busse der erwähnten Linie gemäss öffentlichem Fahrplan regelmässig verkehrten und ausschliesslich dieses objektive Kriterium massgebend sein könne, weil die Wohnorte künftiger Mitarbeiter in der HPS ja nicht zum Voraus bekannt seien. Auch dies leuchtet durchaus ein.