Die Beschwerdeführerinnen erheben zu diesen Berechnungen verschiedene Einwände: aaa) Die Beschwerdeführerinnen verlangen zunächst, dass die Parkplatzzahl auf mindestens 18 gleichzeitig anwesende Lehrkräfte (10 Lehrpersonen, 4 Therapeuten, 4 Klassenhilfen) ausgerichtet wird; dies sei wegen des "Schnittstellenverkehrs" (Hinfahrten der "neuen" Lehrkraft vor der Pause und Wegfahrten der "alten" Lehrkraft nach der Ablösung) erforderlich. Die kantonale Fachstelle ent- 240 Verwaltungsgericht 2002