gen Schülern differenziert wird. Im Weitern gibt es zwei Berechnungsmodelle: Entweder wird ein Pauschalansatz pro Klassenzimmer angewandt (ohne Reduktion wegen der Ersetzbarkeit der individuellen Verkehrsmittel durch öffentlichen Verkehr [öV]), oder es werden bezüglich der Lehrkräfte die Werte der Dienstleistungsbetriebe übernommen (einschliesslich öV-Reduktion). Bei der Durch- 2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 239