Die Baugrundstücke liegen gemäss dem Bauzonenplan der Gemeinde Döttingen vom 9. Dezember 1988 / 11. November 1992 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA). § 55 der Bauund Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Döttingen (mit den gleichen Beschluss- und Genehmigungsdaten wie der Bauzonenplan) bestimmt hierüber: "1Die Zone öBA ist für vorhandene und künftige, dem öffentlichen Interesse dienende Bauten und Anlagen bestimmt. 2 Die Bauweise wird vom Gemeinderat, unter Wahrung der privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall bestimmt. Gegenüber angrenzenden Zonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten.