Das projektierte Gebäude soll einen umbauten Raum von 8'429 m3 aufweisen und Platz für insgesamt 40 Schüler bieten. Bei den Schülern handelt es sich vorwiegend um geistig behinderte Kinder vom 4. bzw. 5. bis zum 18. Altersjahr, die in 7 Abteilungen (einschliesslich Kindergarten) unterrichtet werden. Streitig sind vor Verwaltungsgericht noch der Grenzabstand des Bauprojekts zur südöstlich angrenzenden Parzelle Nr. 337, die Gebäudehöhe sowie die Erschliessung in Bezug auf die Parkplatzerstellungspflicht. 2. a) Die Baugrundstücke liegen gemäss dem Bauzonenplan der Gemeinde Döttingen vom 9. Dezember 1988 / 11. November 1992 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (öBA).