müssen. Dies ist legitim und insbesondere bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand auch nichts Aussergewöhnliches. Der Antrag ist deshalb abzuweisen und die Rechtmässigkeit des Baugesuchs zu überprüfen. 3. (...) II. 1. Die Einwohnergemeinde Döttingen beabsichtigt, auf den Parzellen Nrn. 338 und 341 für die HPS einen L-förmigen, dreigeschossigen Neubau mit Flachdach zu erstellen. Die Fassadenlängen betragen 13.00 m (Südwestfassade), 38.52 m (Südostfassade) und 25.50 m (Nordostfassade), die Gebäudehöhe ab gewachsenem Terrain 11.52 m (Maximalwert). Das projektierte Gebäude soll einen umbauten Raum von 8'429 m3 aufweisen und Platz für insgesamt 40 Schüler bieten.