dddd) Vor diesem Hintergrund ist nun zu prüfen, ob eine wesentliche Erschwerung einer späteren Sanierung durch das Bauvorhaben auch für jene Teile des SAVA-Areals zu verneinen ist, auf welchen weder Aushubarbeiten noch eigentliche bauliche Massnahmen im bau- und raumplanungsrechtlichen Sinne vorgesehen sind. Der Experte verneint diese Frage. Zur festgestellten Perchlorethylen- Verschmutzung des Grundwassers (vorne Erw. ff) merkt er an, Perchlorethylen in Phase sei schwerer als Wasser und sinke deshalb auf den Stauer (= Grund) des Grundwasserstroms ab. Dort ströme es mit dem Grundwasser weiter oder sammle sich in Mulden des Stauers an.