Man unterscheidet dabei "harte" und "sanfte" Sanierungsmassnahmen. Zur erstgenannten Kategorie zählen Verfahren, mit denen die kontaminierten Bodenbestandteile aus dem Boden entfernt oder sonstwie unschädlich gemacht werden. Damit lässt sich die Gefährlich- 2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 225