" Das Verwaltungsgericht ist mit dem Regierungsrat der Meinung, dass das angestrebte Ziel einer möglichst lückenlosen Informationsbeschaffung auf diese Art und Weise erreicht werden kann. Wie aus der Expertise ersichtlich ist, kann der Fachmann bereits heute ein fundiertes Urteil über die Sanierungsbedürftigkeit des Untergrunds innerhalb des SAVA-Areals abgeben. Die verbleibenden Unsicherheiten werden im dargelegten Sinne während der Ausführung des Bauvorhabens geklärt. Auch der Experte verweist auf die bisherigen Untersuchungen, die gezeigt hätten, dass das Bodenmaterial vorwiegend Inertstoffqualität aufweise.