die zuständigen Behörden zu genehmigen. Dies dient der Bauherrschaft und den Behörden dazu, die Altlastensituation im betroffenen Baugrund zu dokumentieren und allenfalls erforderliche Zusatzmassnahmen zu veranlassen. Mit der Abdichtung/Überbauung darf erst begonnen werden, wenn die entsprechenden Baugruben freigegeben sind." Das Verwaltungsgericht ist mit dem Regierungsrat der Meinung, dass das angestrebte Ziel einer möglichst lückenlosen Informationsbeschaffung auf diese Art und Weise erreicht werden kann.