Festzuhalten ist zunächst, dass vorgängig der Bau- bzw. Aushubphase eine die Anforderungen von Art. 7 AltlV im Wesentlichen erfüllende Untersuchung durchgeführt worden ist mit dem Ziel, die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit nötigen Angaben zu erhalten und gestützt darauf eine Risikoabschätzung vornehmen zu können. In der Realisierungsphase sodann ist das folgende Vorgehen angeordnet: " 1. Falls beim Aushub Abfälle zum Vorschein kommen, müssen diese umweltgerecht entsorgt werden (z.B. in einem Zementwerk).