dene Schadstoffbelastung durch entsprechende Beprobung und Analysierung der offenen Flächen der Baugrube ermittelt werden. Gestützt auf die so gewonnenen Erkenntnisse hat die Beschwerdegegnerin dann dem Gemeinderat Lupfig und der Abteilung Umweltschutz des Baudepartements ein Sanierungskonzept mit Risikobeurteilung und Formulierung von Sanierungszielen vorzulegen. Mit den Bau- bzw. Aushubarbeiten darf erst nach Festlegung allenfalls erforderlicher Sanierungsmassnahmen durch die Abteilung Umweltschutz begonnen werden;