2/a/gg). - Art. 3 AltlV erfasst nicht nur die Bauten und Anlagen im engern Sinne, sondern auch die darin installierten technischen Einrichtungen (Erw. 2/a/hh/aaa). - Methoden zur Sanierung des Untergrundes unter einer bestehenden Baute (Dekontamination und Sicherung des belasteten Standorts; Art. 16 lit. a und b AltlV); Prinzip des nachhaltigen Quellenstopps (Art. 15 Abs. 1 AltlV); Ausschluss wesentlicher Sanierungserschwerungen (Art. 3 lit. b AltlV) (Erw. 2/a/hh/bbb). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. März 2002 in Sachen Gemeinderat Hausen gegen Regierungsrat.