Tatsächlich ist die "Fremdkörperwirkung" des den Dachfirst um 4.50 m überragenden (vorne Erw. 1) Antennenmastes mit den vier Antennen unter Berücksichtigung der in der Dorfkernzone vorherrschenden Dachlandschaft und der Einbettung des Dorfes in eine weiträumige, gut einsehbare Geländekammer nicht unerheblich; von einer "relativ filigranen Baute" kann kaum gesprochen werden. Das Ganze wird entgegen der Auffassung des Baudepartements auch nicht dadurch entscheidend relativiert, dass das Bauvorhaben am Rand der Dorfkernzone realisiert werden soll.