Je näher die effektive Bebauungsweise dem Idealbild kommt, desto eher lässt sich eine solche restriktive Praxis rechtfertigen. Es mag sein, dass darin eine eher konservative Grundhaltung zum Ausdruck kommt, doch liegt dies klar innerhalb des Beurteilungsspielraums, der dem Gemeinderat auf Grund der Gemeindeautonomie zugebilligt werden muss. Es geht hier um die Entscheidung einer Frage, die von ausschliesslich lokaler Bedeutung ist; auf dieser Ebene muss der Gemeinderat unter verschiedenen Lösungsmöglichkeiten auswählen können, sofern und soweit er seine Wahl mit entsprechenden Argumenten unterlegen kann.