Von Aussenantennen sind die Dächer in der Dorfkernzone - bis auf vier unbewilligte Antennen (eine TV-Antenne auf der Parzelle Nr. 6494 [erstellt vor 1980], zwei Parabolspiegel-Anten- nen auf der Parzelle Nr. 3296 [erstellt ca. 1996] sowie eine Amateurfunkantenne auf der Parzelle Nr. 6812 [erstellt ca. 1993]) - durchwegs frei. dddd) Dem Gemeinderat muss somit attestiert werden, dass die von ihm artikulierten Anliegen in Bezug auf die Erhaltung einer intakten Dachlandschaft innerhalb der Dorfkernzone keine blossen Lippenbekenntnisse sind. Vielmehr ist es ihm in der Vergangenheit offensichtlich gelungen, durch eine konsequente Praxis ins Gewicht fallende "Bausünden" zu vermeiden.