Sie entsprächen aber den vorherrschenden, ortsüblichen Bautypen und seien Richtschnur für Um- und Neubauten sowie die Beseitigung störender Elemente. Es gehe dabei nicht um eine historisierende Konservierung und Ergänzung des ursprünglich fast rein bäuerlich geprägten Dorfkerns. Neue und zeitgemässe Elemente sollten möglich sein, müssten sich aber an den vorhandenen räumlichen und 2002 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 209