Von allen Bauzonen in der Gemeinde ist der Schutzgrad hier am höchsten, höher auch als in der Dorfzone, die den Übergangsbereich zwischen der Dorfkernzone und den eigentlichen Neubaugebieten umfasst (§ 30 Abs. 1 BO). Um das Erhaltungsziel zu erreichen, werden in der Dorfkernzone an die Erscheinungsweise von Bauten und Anlagen "besonders hohe Anforderungen" gestellt (§ 31 Abs. 3 BO; siehe auch § 31 Abs. 1 Satz 2 BO). Als beurteilungsrelevante Elemente gelten das Ausmass, die Stellung und die kubische Gliederung der Baute, die Gestaltung von Fassaden und Dachflächen, die Baumaterialien und die Farbgebung (§ 31 Abs. 3 BO).