Die Beschwerdeführerin macht vor Verwaltungsgericht ausschliesslich noch geltend, einer Baubewilligung stünden die Anforderungen des Ortsbildschutzes entgegen; die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der bundesrätlichen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) vom 23. Dezember 1999 ist dagegen kein Thema mehr. 206 Verwaltungsgericht 2002