ausgestattete Institution zur dauernden Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben zu verstehen sei. Diese Definition gelte gleichermassen für die Psychiatrische Klinik Königsfelden, wie auch für den EPD Stützpunkt B. Der Beschwerdeführer wechsle aus der stationären Behandlung in die ambulante Behandlung beim EPD B., wodurch ihm einerseits ermöglicht werde, seine wirtschaftliche Selbständigkeit wahrzunehmen, andererseits die psychiatrische Kontrolle im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung aufrechterhalten bleibe.