60 Zwangsmassnahme, Abgrenzung freiwillige Medikation/ Zwangsmedikation. - Wird jemand gegen seinen Willen behandelt, wenn er vor die Wahl gestellt wird, entweder in die Medikation einzuwilligen oder auf den Ausgang zu verzichten? (Erw. 5/c/bb) 2002 Fürsorgerische Freiheitsentziehung 197