54 Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren. - Einzelfallweise Einsetzung eines ausserordentlichen kantonalen Steuerkommissärs. - Beamte des KStA können von der kommunalen Steuerkommission zur Unterstützung in Fachfragen beigezogen werden. Dies ist keine unzulässige Expertentätigkeit. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 3. April 2002 in Sachen M.E. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Aus den Erwägungen