186 Verwaltungsgericht 2002 Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 11. Februar 2002 in Sachen Erben R.W. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in StE 2003, B 23.2 Nr. 26. 53 Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhält- nis. - Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamt- einkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). - Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögens- wert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). - Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen R.R. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2003. 54 Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren. - Einzelfallweise Einsetzung eines ausserordentlichen kantonalen Steu- erkommissärs. - Beamte des KStA können von der kommunalen Steuerkommission zur Unterstützung in Fachfragen beigezogen werden. Dies ist keine unzu- lässige Expertentätigkeit. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 3. April 2002 in Sa- chen M.E. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Aus den Erwägungen 3. a) Die Steuerkommission N. stützte sich bei der Berechnung des Liquidationsgewinns auf den Bericht des Landwirtschaftlichen Fachbeamten (LF) des KStA vom 25. Juni 1999, der hinsichtlich des Verkehrswerts der Grundstücke IR Nr. 360 und 480 wiederum auf einer Schätzung durch die Sektion Grundstückschätzungen des KStA basierte. Der Beschwerdeführer lehnt A. (Schätzer bei der Sektion