53 Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhältnis. - Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamteinkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). - Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögenswert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). - Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen R.R. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2003.