2002 Kantonale Steuern 185 (Hinweis: Auf eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist das Bundesgericht nicht eingetreten.) 51 Abzugsfähigkeit von BVG-Einlagen (§ 26 Abs. 1 StG). Steuerumgehung. - Kapitaleinlagen zum Einkauf von Lohnaufbesserungen oder zusätz- licher Beitragsjahre sind grundsätzlich ohne Beschränkung abzieh- bar, soweit sie reglementarisch vorgesehen und angemessen sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Einlage nur rund 1 Jahr vor dem re- glementarischen Schlussalter erfolgte und die BVG-Leistung in Ka- pitalform bezogen wurde. - Keine Steuerumgehung, falls die Kapitaleinlage mit einem ausrei- chenden wirtschaftlichen Vorteil verknüpft ist. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. Dezember 2002 in Sachen KStA gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vor- gesehen in StE 2003. 52 Überführung von Geschäfts- ins Privatvermögen (Privatentnahme). - Aus der vom Steuerpflichtigen nicht als Überführung deklarierten entgeltlichen Vermietung von grossen Teilen des Geschäftsvermögens an eine Kollektivgesellschaft, an welcher der Steuerpflichtige beteiligt ist, muss die Steuerbehörde nur dann zwingend auf eine Überführung ins Privatvermögen schliessen, wenn eine Rückkehr zur geschäftlichen Nutzung ebenso ausgeschlossen erscheint wie die Annahme einer vorläufigen Regelung zur Überbrückung eines Schwebezustands (vgl. auch AGVE 2000, S. 139 f.; 1995, S. 201 ff.; 1991, S. 247). 186 Verwaltungsgericht 2002 Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 11. Februar 2002 in Sachen Erben R.W. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in StE 2003, B 23.2 Nr. 26. 53 Vermögenssteuer. Bewertung des Vermögens im interkantonalen Verhält- nis. - Jeder Kanton setzt das steuerbare Gesamtvermögen (und Gesamt- einkommen) nach Massgabe seines eigenen Steuerrechts fest; dies gilt für die Bemessung sämtlicher Vermögensteile (Erw. 3). - Das Verrechnungssteuerguthaben ist ein steuerbarer Vermögens- wert. Fälligkeit der Verrechnungssteuerrückforderung (Erw. 4). - Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert (Erw. 5). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen R.R. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Zur Publikation vorgesehen in StE 2003. 54 Mitwirkung des KStA im kommunalen Veranlagungsverfahren. - Einzelfallweise Einsetzung eines ausserordentlichen kantonalen Steu- erkommissärs. - Beamte des KStA können von der kommunalen Steuerkommission zur Unterstützung in Fachfragen beigezogen werden. Dies ist keine unzu- lässige Expertentätigkeit. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 3. April 2002 in Sa- chen M.E. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Aus den Erwägungen 3. a) Die Steuerkommission N. stützte sich bei der Berechnung des Liquidationsgewinns auf den Bericht des Landwirtschaftlichen Fachbeamten (LF) des KStA vom 25. Juni 1999, der hinsichtlich des Verkehrswerts der Grundstücke IR Nr. 360 und 480 wiederum auf einer Schätzung durch die Sektion Grundstückschätzungen des KStA basierte. Der Beschwerdeführer lehnt A. (Schätzer bei der Sektion