2. Der fachkundige Richter des Steuerrekursgerichts, der Architekt ist, vertrat die Auffassung, dass sich eine Wärmedämmung am Haus der Beschwerdeführer kostengünstiger hätte realisieren lassen. Er berechnete die für eine Isolation notwendigen Aufwendungen detailliert (vgl. angefochtener Entscheid, S. 7). Damit wurden neue Sachverhaltselemente von erheblicher Bedeutung ins Verfahren eingeführt, denn zuvor war lediglich abstrakt, ohne jede Konkretisierung von der Möglichkeit einer kostengünstigeren Isolation die Rede gewesen.