Sachverhalt In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem die für 1996 geltend gemachten Kosten für die Einglasung des Balkons samt weiteren Isolationsmassnahmen nur teilweise zum Abzug zugelassen: Malerarbeiten vollständig, Metallbau und Zimmerei nur zu 1/5, im Einspracheentscheid dann zur Hälfte. Aus den Erwägungen