178 Verwaltungsgericht 2002 47 Einkommen. Alimente in Form von Naturalleistung (§ 22 Abs. 1 lit. h StG). - Überlassung, anlässlich der Trennung, der im Eigentum des Ehe- manns stehenden Wohnung an die Ehefrau; diese hat den Eigenmiet- wert als Alimentenleistung zu versteuern (Erw. 1, 2/a,b, 3/a). - Die Ehefrau kann nur Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen, die sie effektiv tragen muss (Erw. 2/c). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 10. Januar 2002 in Sa- chen F.M. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in StE 2003, B 26.22 Nr. 3. 48 Abzug der Schuldzinsen (§ 24 lit. c Ziff. 1 StG). Verzugszinsen auf Steuer- schulden. - Verzugszinsen auf Steuerschulden werden gleich behandelt wie ge- wöhnliche Schuldzinsen und können deshalb bei Fälligkeit abgezogen werden. Abzugsfähig sind also, ungeachtet der tatsächlichen Zahlung, in jedem Bemessungsjahr die in diesem Jahr aufgelaufenen Verzugs- zinsen. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 6. Mai 2002 in Sachen H.U.P. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Publiziert in StE 2003, B 27.2 Nr. 25. 49 Rechtliches Gehör. Liegenschaftsunterhaltskosten. - Werden durch einen fachkundigen Richter neue erhebliche Sachver- haltselemente eingebracht, muss den Parteien Gelegenheit zur Stel- lungnahme gegeben werden (Erw. 2). - Dem Unterhalt gleichgestellte Energiesparmassnahmen. Erweiterung der Abzugsfähigkeit durch die Änderung von § 19 Abs. 3 StGV (Erw. 4).