gefangenen Arbeiten werden nicht einzeln und exakt erfasst, aber Ende Jahr auf Grund einer Schätzung erfolgswirksam berücksichtigt (Koch, a.a.O., § 22 N 73a ff.; Locher, a.a.O., Art. 18 N 63 ff.; vgl. auch StE 2000, B 23.41 Nr. 3). Gemäss den Jahresabschlüssen der letzten Jahre wurden in den Konten 6000 und 6200 die Honorarerträge aus der Geschäftstätigkeit nach Massgabe der Zahlungseingänge erfasst, dazu aber in Konto 1050 stets Debitorenguthaben verbucht und ... die angefangenen Arbeiten in Konto 1080 jeweils auf Ende Jahr bewertet.