und dem auf den Zeitpunkt des Grundbucheintrags fixierten Übergang von Nutzen und Schaden. (...) Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass es sich um eine unsichere Forderung handelte. d) Während nach der "Ist-Methode" die Ermittlung des Geschäftsergebnisses durch Abrechnung nach den vereinnahmten Entgelten erfolgt (erfasst werden alle Zahlungseingänge und -ausgänge) und die Bilanzierung der ausstehenden Forderungen entfällt