18 N 75, 86). Die Fälligkeit der Gegenleistung spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig wie der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Schaden (vgl. zum Ganzen VGE II/11 vom 3. Februar 1998 in Sachen J.J., S. 5 f.). bb) Der Forderungserwerb ist dann nicht massgebend, wenn ein freierwerbender Steuerpflichtiger in seinen Büchern nur die Kasseneingänge aufzeichnet und die Steuerbehörden diese sog. "Ist-Me- thode" akzeptieren. In diesen Fällen wird auf den Zeitpunkt der Buchung des Zahlungseinganges abgestellt (StE 2000, B 23.41 Nr. 3, Erw. 2/a mit Hinweisen; Locher, a.a.O., Art. 18 N 70; Reich, a.a.O., Art. 16 N 36, Art. 18 N 23).