Wenn der Lärm durch die Verbesserung der Strassenoberfläche wieder etwas vermindert wird, bewirkt dies eine gewisse Kompensation der vorher durch die Verkehrssteigerung, deren Ursache im Industriegebiet liegt, kontinuierlich verschlechterten Lärmsituation. Der Bezug zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil für die Anstösser ist nicht ersichtlich. Die Entwässerung der Strasse in ihrem bisherigen Zustand brachte keine nennenswerte Probleme mit sich. (...). Die neu geplante Entwässerung der Strasse bewirkt keinen wirtschaftlichen Sondervorteil. Das Gleiche gilt für die vorgesehenen Randabschlüsse.