Unterschied. Der Umstand, dass jeweils die äussersten 50 cm der Strasse nicht unterkoffert waren, sondern nur einen Oberflächenbelag aufwiesen, war für die Erfordernisse der Wohnerschliessung nicht von wesentlicher Bedeutung. Dass eine neue Strassenkofferung nach heutigen technischen Grundsätzen erstellt wird, ist im vorliegenden Verfahren ebenfalls nicht entscheidend. Die Kofferung verbessert zwar die Lebensdauer der Strasse, sie ermöglicht auch die Wartung und den Ersatz der alten Werkleitungen und bildet eigentliche Basis für den von der Gemeinde zu tragenden Strassenunterhalt.