Die Auffassung der Gemeinde, das Trottoir habe zwingend auch den Ausbau der Strasse erfordert und infolge dessen seien die Anstösser untrennbar auch durch den eigentlichen Strassenausbau in den Genuss eines wirtschaftlichen Sondervorteils gekommen, geht jedoch fehl. Selbstverständlich war es wirtschaftlich sinnvoll, die Sanierung der Strasse zur gleichen Zeit durchzuführen, doch hat dies mit der Frage des wirtschaftlichen Sondervorteils für die Anstösser nichts zu tun.