Es hätte keinen Sinn gemacht, ein Trottoir zu erstellen, die Strasse aber nicht auszubauen. Die Trennung durch das Baudepartement in Ausbau der Strasse und Ausbau des Trottoirs sei künstlich und nicht zulässig. Die Trennung habe nur deshalb vorgenommen werden müssen, um die unterschiedlichen Kostenbeiträge sauber zu erfassen. b) Wirtschaftliche Sondervorteile entstehen in erster Linie bei der Erstellung von Strassen bzw. Erschliessungsanlagen, sie sind aber auch bei deren Änderung und Erneuerung denkbar (vgl. § 34 BauG).