§ 38 Bemessungen Für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde folgende Anschlussgebühr: a) Fr. 40.-- pro m2 Gebäudegrundfläche und der übrigen, in die Kanalisation entwässerten Hartflächen; b) 1,3 % des Brandversicherungswertes mit gesetzlichen Zusatzversicherungen.