162 Verwaltungsgericht 2002 Entlassung ernsthaft mit neuen Delikten gegen hochwertige Rechtsgüter (Leib und Leben) hätte gerechnet werden müssen. 43 Strafaufschub. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts. - Bei Verfügungen betreffend Strafantritt ist nur die Beschwerde gemäss § 53 VRPG zulässig (Änderung der Rechtsprechung von AGVE 2000, S. 127 f.) (Erw. I/1). vgl. AGVE 2002 105 426 2002 Abgaben 163 V. Abgaben