nicht bereit erschien, sich mit seinen charakterlichen Problemen, die zu den Straftaten geführt hatten, ernsthaft auseinander zu setzen, und da keine ambulant durchführbare Methode ersichtlich war, um Alkoholkonsum mit Sicherheit zu verhindern, sodass nach einer bedingten 162 Verwaltungsgericht 2002 Entlassung ernsthaft mit neuen Delikten gegen hochwertige Rechtsgüter (Leib und Leben) hätte gerechnet werden müssen.