3 und lässt sich jedenfalls mit dem Wortlaut des Gesetzes ("wenn anzunehmen ist, er werde sich in der Freiheit bewähren") nicht mehr vereinbaren. Ob dieses Abweichen vom Wortlaut durch den Sinn des Gesetzes geboten ist oder zumindest gerechtfertigt werden kann, erscheint fraglich; die Formulierungen in Erw.