2.1 Abs. 1 der Richtlinien). Die Einsetzung der aargauischen Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen (im Folgenden: Fachkommission) und die Vorgaben für deren Tätigkeit erfolgten durch Verfügung und Reglement vom 10. November 1995, beide erlassen durch den Vorsteher des Departements des Innern (heute abgelöst durch das Reglement vom 23. August 2000 und die Verfügung vom 7. November 2000). Die Fachkommission wird ausschliesslich auf Anfrage von Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden hin tätig und gibt zuhanden dieser Behörden