42 Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 38 Ziff. 1 Abs. 1 StGB). - Grundsätze der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug auf Grund der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung (Erw. 4). - Die Einsetzung der "Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern und Straftäterinnen" ist rechtmässig (Erw. 2). - Auslegung eines unklaren Dispositivs mit Hilfe der Erwägungen (Erw. 3/b/aa).