Der Nachweis der neuerlichen Fahrtauglichkeit, die einen Anspruch auf Erteilung des Führerausweises begründet, ist somit Bestandteil der Substantiierung des Gesuchs. Beim Wiedererteilungsverfahren fallen somit die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens als mit der Substantiierungspflicht zusammenhängende Parteikosten vor Einleitung des Administrativverfahrens an und sind demgemäss keine Verfahrenskosten (René Schaffhauser, Grundriss des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Bd. III: Die Administrativmassnahmen, Bern 1995, Rz. 2222; erwähnter BGE vom 25. März 1997, S. 7).